Die Deutsche Bank hat im Rahmen ihres zeitgenössischen Kunstengagements das neue Atelier-Stipendium „MACHT KUNST! Mehr Raum für Kreativität“ ins Leben gerufen. Angesichts der deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten wird die Bank zunächst 50 in Deutschland arbeitende Künstler:innen bis einschließlich 35 Jahren mit einem Zuschuss von 500 Euro monatlich unterstützen. Der Förderzeitraum je Stipendium umfasst einmalig zwölf Monate.
Neben Material- und Produktionskosten sind vor allem die Ausgaben für den Unterhalt eines Ateliers stark gestiegen. Das trifft besonders diejenigen bildenden Künstler:innen, die am Anfang ihres Werdegangs stehen. Ihnen wollen wir mit dem neuen Atelier-Stipendium – im wahrsten Wortsinn – mehr Raum für Kreativität geben. Für Stipendiat:innen, die mit den Medien Papier oder Fotografie arbeiten, besteht zusätzlich die Option des Ankaufs einer Auswahl ihrer Werke durch die Sammlung Deutsche Bank, die auf diese Bereiche fokussiert ist.
Das Atelier-Stipendium „MACHT KUNST! Mehr Raum für Kreativität“ setzt die Reihe „MACHT KUNST!“ fort, die 2013 einen vielbeachteten Auftakt feierte. Die Deutsche Bank hatte damals bildende Künstler:innen in Berlin aufgefordert, ihre Werke anlässlich der Eröffnung der Deutsche Bank KunstHalle für 24 Stunden einer großen Öffentlichkeit vorzustellen. Es folgten „MACHT KUNST! Ihre Skulptur für Berlin“ (2015) und „MACHT KUNST! city video future“ (2017). Im Rahmen der Reihe hat die Deutsche Bank bisher Arbeiten von rund 2.500 Künstler:innen öffentlich präsentiert.
Künstler:innen aller Bereiche der bildenden Kunst, die die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, können sich auf dieser Webseite über die Teilnahmebedingungen informieren und ab dem 23. März 2023 über das Antragsformular für das Programm bewerben; Bewerbungsschluss ist der 23. April 2023.
Die Ausschreibung und die Auswahl der Stipendiat:innen erfolgen in Zusammenarbeit mit Social Impact gGmbH. Die 50 Künstler:innen sollen ab Anfang Juni 2023 gefördert werden.
Bitte lesen Sie zuerst die FAQs des Programms, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für dieses Stipendium auf Sie zutreffen. Danach können Sie sich mit unserem Antragsformular direkt bewerben.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen auf Vollständigkeit und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen geprüft. Hiernach erfolgt eine Vorauswahl im Hinblick auf die Fördernotwendigkeit durch ein Expert:innen-Gremium. Aus den vorausgewählten Bewerbungen werden 50 Stipendiat:innen per Losverfahren ausgewählt.
Nachdem der Auswahlprozess inklusive Losverfahren abgeschlossen wurde, werden Sie ab dem 15. Mai informiert. Bei einem positiven Bescheid senden Sie uns bitte Ihre Kontodetails, sodass die monatliche Auszahlung veranlasst werden kann.
Die stipendiatische Förderung junger Künstler:innen hat bei der Bank eine lange Tradition. Seit den 1920er Jahren unterstützen sie und ihre Stiftungen als einer der Hauptförderer den Villa Romana-Preis. Dieser älteste deutsche Kunstpreis wird seit 1905 an herausragende, in Deutschland lebende Künstler:innen verliehen. Mit der Auszeichnung sind ein Preisgeld und ein zehnmonatiger Aufenthalt in der Villa Romana in Florenz verbunden.
Das Kunstengagement der Deutschen Bank insgesamt ist Teil des Bereichs Kunst und Kultur. Er bündelt die Förderprogramme der Deutschen Bank und entwickelt sie konzeptionell weiter. Gemeinsam mit den Geschäftsbereichen eröffnet Kunst und Kultur den Kund:innen der Bank neue Zugänge in die Kunst- und Kulturwelt. Mit ihrem Programm für zeitgenössische Kunst setzt die Deutsche Bank weltweit Maßstäbe - sei es mit ihrer Kunstsammlung, eine der weltweit bedeutendsten Sammlungen zeitgenössischer Papierarbeiten und Fotografien, mit internationalen Ausstellungen oder dem PalaisPopulaire in Berlin. Seit fast 20 Jahren ist die Bank Global Lead Partner der Kunstmesse Frieze mit Standorten in London, New York, Los Angeles und Seoul.
Das Atelierprogramm richtet sich an selbstständig tätige bildende Künstler:innen bis zu einem Alter von einschließlich 35 Jahren mit einem Wohnsitz in Deutschland.
Selbstständig ist die künstlerische Tätigkeit nur, wenn sie keine abhängige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darstellt.
Vereine, Unternehmen, Kollektive, Verbandsstrukturen etc. sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Stipendienprogramm richtet sich ausschließlich an Einzelpersonen.
Mit dem Stipendium soll durch einen finanziellen Zuschuss zur Deckung der erhöhten Energie-, Betriebs-, Beschaffungs- oder auch Lebenshaltungskosten die künstlerische Tätigkeit bildender Künstler:innen gefördert werden.
Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) bestätigen Sie uns durch eine aktuelle Mitgliedschaftsbestätigung mit Angabe der Mitgliedsnummer. Sollte Ihnen keine aktuelle Bescheinigung vorliegen, können Sie diese bei der KSK telefonisch oder per E-Mail anfordern. Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten der KSK.
Für Künstler:innen, die erst seit 2021 in Deutschland leben und nicht Mitglied der KSK sind, gilt, dass sie ihre künstlerische Tätigkeit auch durch ihren künstlerischen Lebenslauf, Kataloge, Hinweise auf Beteiligung an Ausstellungen, o.ä. nachweisen können.
Im Antragsformular fragen wir Sie nach der Einkommensentwicklung in den Jahren 2019 bis 2022 und zu der Kostenentwicklung im Jahr 2022. Zudem fragen wir Sie nach besonderen Belastungen. Aus Ihren Darstellungen wollen wir schließen, ob ein vordringlicher Förderbedarf besteht.
Nein. Eine Vermögensprüfung findet im Rahmen des Antragsverfahrens nicht statt. Sie sollten jedoch glaubhaft versichern, dass die aktuellen Krisen und Preissteigerungen sich nachhaltig negativ auf ihre künstlerische Handlungsmöglichkeiten auswirken.
In erster Linie sollen mit den Stipendien v.a. die künstlerischen Entwicklungsmöglichkeiten junger Künstler:innen gestärkt werden. Bei der Entscheidung steht der wirtschaftliche Bedarf im Vordergrund.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Insgesamt werden 50 Stipendien vergeben.
Bei Gewährung des Stipendiums erfolgt die Auszahlung in 12 monatlichen Raten á 500 €. Der Betrag wird zum Anfang des Monats überwiesen.
Es handelt sich um einen nichtrückzahlbaren Zuschuss. Eine Rückzahlung wird nur verlangt, wenn die Gewährung des Stipendiums auf Grundlage falscher Informationen (z.B. zum Künstler:innen-Status, Einkommen oder zu den Kosten) erteilt wurde.
Es wäre wünschenswert, dass Sie nach neun Monaten der Förderung einen kurzen Projektbericht verfassen, in dem Sie erläutern, welche künstlerischen Projekte Sie realisieren oder realisiert haben und wofür Sie die Fördermittel verwendet haben. Eine detaillierte Kostenaufstellung wird nicht erwartet. Wir wären aber sehr dankbar, wenn Sie uns bspw. Fotos von den Ergebnissen Ihres künstlerischen Wirkens per Email schicken würden. Dies wäre v.a. interessant, wenn Sie sich vorstellen könnten, Kunstwerke an die Deutsche Bank zu veräußern.
Alle Bewerbungen werden bis zum Stichtag, 23. April 2023, gesammelt. Die Entscheidungsfindung erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zuerst werden die Bewerbungen auf formale Richtigkeit geprüft. Falls die Zahl der geprüften, geeigneten Bewerbungen über 50 liegt, trifft als nächstes ein Expert:innen-Gremium der Social Impact gGmbH eine Vorauswahl.
Die zentralen Entscheidungskriterien für die Vorauswahl zum Losverfahren sind:
Wenn mehr als 50 Anträge vorausgewählt werden, entscheidet im dritten Schritt das Los.
Nach dem Losentscheid werden alle Antragstellende per Mail ab dem 15. Mai über die Entscheidung informiert.
Das Stipendium soll einen Beitrag leisten, damit Sie Ihre künstlerische Tätigkeit fortsetzen können. Das heißt, die Mittel sollen in erster Linie zur Deckung von Atelierkosten, Betriebskosten oder Beschaffungskosten für künstlerisches Material genutzt werden.
Die Förderung ist nicht projektbezogen, sondern dient zuvorderst der Finanzierung Ihrer Betriebskosten.
Im Rahmen der Antragstellung benötigen wir Ihren Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer, E-Mail und ggf. Webadresse sowie den aktuellen Nachweis zur Mitgliedschaft in der KSK.
Nur nach einem positiven Bescheid benötigen wir weitere Unterlagen von Ihnen und zwar eine Fotokopie (Scan) des Personalausweises oder Reisepasses, eine deutsche Steueridentifikationsnummer sowie die Daten zu Ihrer aktuellen Bankverbindung.
Wenn Sie EU-Bürger:in sind, benötigen wir eine Kopie (Scan) Ihres Ausweisdokumentes oder Passes und die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie kein:e EU-Bürger:in sind, benötigen wir Kopie (Scan) des Passes und Kopie (Scan) des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht sowie Kopie (Scan) der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
Ihre Daten werden nur im notwendigen Umfang verarbeitet, siehe Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte per E-Mail an unser Team. Ein Antrag kann nur einmal gestellt und auch nur einmal geändert werden.
Bitte prüfen Sie zunächst auch Ihr SPAM-Postfach. Sollte auch dort keine Bestätigung per E-Mail eingegangen sein, wenden Sie sich bitte per Email unter an unser Team.
Das Stipendium schließt aus der Perspektive der Deutschen Bank keine anderen Zuschuss- oder Förderprogramme aus.
Das Stipendium zählt als Einkommen. Ob es allerdings einkommenssteuerpflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maßgeblich hierfür ist der § 3 des Einkommenssteuergesetzes. Prüfen Sie bitte mit Ihrem/ Ihrer Steuerberater:in, welche Auswirkungen das Stipendium auf Ihre Einkommenssteuer- oder auch Umsatzsteuerverpflichtungen hat (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html).
Sofern Sie Transferleistungen erhalten, sollten Sie mit der zuständigen Behörde klären, inwiefern sich das Stipendium auf die Transferleistungen auswirkt und ggf. dort als Einnahme bewertet und angerechnet wird.
Nein, die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf von Kunstwerken ist unabhängig von der Stipendienvergabe. Die Deutsche Bank wird Sie möglicherweise auf Grundlage Ihrer Darstellungen und eingereichten Bilder / Präsentationen bitten, Ihre Kunstwerke zu gegebener Zeit persönlich vorzustellen und Ihnen ggf. ein Kaufangebot machen. Die Ankäufe würden sich gemäß des Sammlungskonzeptes des Unternehmens auf Werke auf Papier und Fotografie fokussieren.
Nein, die Deutsche Bank ist nicht zum Kauf von Kunstwerken verpflichtet.
Nachdem Sie alle Informationen sorgfältig gelesen haben, sollten alle offenen Fragen beantwortet sein. Falls Sie dennoch Rückfragen haben, die hier nicht beantwortet wurden, melden Sie sich per Email an unser Team unter kuenstlerstipendien@socialimpact.eu.
Bereit für die Bewerbung? Dann nutzen Sie unser Antragsformular für die Antragstellung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23. April 2023!