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Das Bundeswirtschaftsministerium nimmt Stellung zum offenen Brief und zum Forderungspapier

Donnerstag, 20. August 2020

Hier ist die Antwort auf den offenen Brief des Bundeswirtschaftsministeriums. Wir kommentieren diese in unserem nächsten Beitrag.

Sehr geehrte Frau Hensch,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Herrn Staatssekretär Dr. Nussbaum, mit der Sie im Namen des Netzwerks „Gründung für alle“ einen offenen Brief zur Lage von Kleinstunternehmen und Gründenden in der COVID-19-Krise übersenden. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die COVID-19-Krise hat Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige besonders stark getroffen. Bund und Länder haben daher die Corona-Soforthilfe bzw. ‑Überbrückungshilfe auf den Weg gebracht, um schnell und unbürokratisch eine Liquiditätshilfe zu gewähren und so Existenzen zu sichern. Dabei fällt der Zuschuss zu den fixen Betriebskosten umso höher aus, je größer der Umsatzeinbruch ist. Die Beschränkung auf betriebliche Kosten ist notwendig, um Doppelungen bei Leistungen, die bereits durch andere Programme abgedeckt sind, zu vermeiden, ohne einen zeit- und kostenintensiven Abgleich zwischen verschiedenen Bewilligungsstellen in Gang zu setzen. Für die Kosten des privaten Lebensunterhalts wird ein vereinfachter Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung gewährt.

Die Bundesregierung stellt zudem über Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen insgesamt 2 Mrd. Euro gezielt für von der Corona-Krise betroffene Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell bereit. Hiervon unabhängig unterstützen die bestehenden Förderinstrumente des BMWi wie das Venture-Capital‑Fondsinvestmentprogramm der KfW Capital oder der ERP-EIF-Dachfonds, die Direktinvestitionsfonds HTGF und coparion und andere Instrumente weiterhin viele Start-ups.

Zu dem von Ihnen übermittelten Forderungspapier zum Thema „Inclusive Entrepreneurship“ von Februar 2019 führen wir Folgendes aus:

Im Hinblick auf die Sicherung der Lebensgrundlage von Gründenden kann zunächst festgestellt werden, dass es sowohl im SGB III als auch im SGB II jeweils ein Förderinstrument gibt. Dabei handelt es sich um Ermessensleistungen.

Der Vermittlungsvorrang (Vermittlung in ein abhängiges Arbeitsverhältnis) ist in § 4 SGB III geregelt. Bezieher von Arbeitslosengeld I (SGB III), die durch Aufnahme einer selbständigen und hauptberuflichen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung durch den Gründungszuschuss gefördert werden. Der Gründungszuschuss fasst die bis 2006 gewährten Einzelmaßnahmen, nämlich das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zu einem Förderinstrument zusammen.

Es ist hierbei zu betonen, dass der Gründungszuschuss weder als Wirtschaftsförderung noch als Startkapital gedacht ist. Er ist vielmehr ein arbeitsmarktpolitisches Instrument des SGB III, das dazu dienen soll, Menschen den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu erleichtern. Da der Gründungszuschuss über Sozialbeiträge finanziert wird, gilt es, sicherzustellen, die Summe der Sozialabgaben unter 40 Prozent zu halten.

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Eingliederung in Arbeit ist das Einstiegsgeld nach dem SGB II. Das Einstiegsgeld soll Anreize für erwerbsfähige Leistungsberechtigte schaffen, entweder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine hauptberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Die Förderhöhe beträgt in der Regel 50 Prozent des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II. Der Zuschuss wird für maximal 24 Monate gewährt.

Ferner begleitet das BMWi Gründende über das Existenzgründungsportal - www.existenzgruender.de - mit zahlreichen Informationen und Hilfestellungen. Über das Portal ist es u. a. möglich, mit Expertinnen und Experten Kontakt aufzunehmen, um konkrete Fragen (z. B. zu Steuern und Finanzierung) zu klären. Darüber hinaus liefert die von KfW und BMWi initiierte Gründerplattform - www.gruenderplattform.de - einen digitalen Baukasten für eine Unternehmensgründung, der von ersten Ideen über den Businessplan bis zur Gründung hilfreiche Tipps und Feedback von Expertinnen und Experten bietet.

Mit der im Jahr 2014 ins Leben gerufenen BMWi-Initiative „FRAUEN unternehmen“ spricht das BMWi gründungsinteressierte Frauen an. Ziel der Initiative ist es, Frauen und Mädchen über Vorbilder zur beruflichen Selbständigkeit zu ermutigen und so ihre Gründungsneigung zu erhöhen. Aufgabe der aktuell rund 200 ausgewählten Vorbild-Unternehmerinnen, die aus verschiedensten Lebenssituationen heraus ihr Unternehmen gegründet oder übernommen haben, ist es, ehrenamtlich in Schulen, Hochschulen oder bei öffentlichen Veranstaltungen für mehr Unternehmerinnengeist bei Frauen und Mädchen zu werben.

Auch der Bereich Social Entrepreneurship sollte in diesem Zusammenhang Erwähnung finden, da viele Social Entrepreneurs unter die Kategorie Kleinstunternehmen fallen und sie mit ihren vielfach innovativen Geschäftsmodellen und ihrer positiven Wahrnehmung in der Öffentlichkeit Impulse für eine gesellschaftlich stärker verankerte Unternehmens- und Gründungskultur geben können. Inzwischen wurden bereits viele Maßnahmen ergriffen, um Social Entrepreneurs zu unterstützen. Die Bundesregierung setzt dabei auf Maßnahmen, die branchenübergreifend und technologieoffen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Mittelstand und für Gründende/Start-ups insgesamt verbessern.

Wir bedanken uns für das Engagement des Netzwerks „Gründung für Alle“ und freuen uns auf weitere Anregungen Ihrerseits in der Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Jakob Michael Müller

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Referat VIIC5

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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