Donnerstag, 16. Juli 2020
Der Deutsche Städtetag gab uns eine Antwort im offenen Brief, auf die wir in diesem Beitrag eingehen.
Der Deutsche Städtetag verfasste die Antwort auf unseren offenen Brief, die hier nachgelesen werden kann.
Dies ist unsere Antwort darauf:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung zusammen mit Ländern, Städten und Kommunen unmittelbar nach der Krise sofortige Hilfsmaßnahmen auferlegt hat. Sowohl die Liquiditätshilfen als auch die gewährte ERP-Kredite sichern die Liquidität vieler bedürftiger Unternehmen. Auch die steuerlichen Erleichterungen begünstigen die Situation vieler Unternehmen.
Wie auch Sie sind wir der gleichen Ansicht, dass die Ausdehnung der Hilfen nach dem 31. August 2020 erfolgen sollte.
Trotz dieser zahlreichen Hilfsmaßnahmen stehen wir unmittelbar vor dem Problem einer Insolvenzwelle der Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen (KU), wie es das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung bestätigt (s. offener Brief). Die Problematik ist, dass die gewährten KfW-Kredite an Bedingungen geknüpft sind, die viele KU und Solo-Selbstständige nicht erfüllen.
Zugleich hat diese Gruppe sehr hohe Lebenshaltungskosten, die von den Hilfskrediten nicht berücksichtigt werden. Dazu gehören u.a. Kosten für die Krankenkasse, die Rente, die private Miete, die eigene Familie, etc. Die Betriebskosten solcher Unternehmen sind wiederum relativ niedrig. Kurzum, viele Hilfen lohnen sich für Kapitalgesellschaften mit Gewinn und hohen Betriebskosten und bleiben deshalb im Mittelstand. Über 80% der KMUs sind jedoch Kleinstunternehmer*innen und Solo-Selbstständige (die Gründer*innen sind hierbei nicht berücksichtigt).
Liebe Vertreter*innen des Deutschen Städtetags, wir möchten Sie hiermit für eine differenzierte Betrachtungsweise der aktuellen Situation der KU, Solo-Selbstständigen und Gründer*innen sensibilisieren. Die Insolvenzwelle wird im Herbst unmittelbar folgen. Ihre Mitglieder, Städte und Kommunen, sind direkt von den Schließungen kleiner Läden, weniger Steuereinnahmen und großer Anzahl von und Hartz IV-Empfänger*innen betroffen.
Wir bitten hiermit die in unserem Brief dargestellten Beweggründe aufzunehmen und nochmals den Blick für die notwendigen Unterstützungsleistungen für KU, Solo-Selbstständige und Gründer*innen zu schärfen (darunter angemessene Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge, Gründungsstipendien, Hilfen für Lebenshaltungskosten).
Wir hoffen, uns hiermit verdeutlicht zu haben und freuen uns auf weiteren Dialog mit Ihnen.
